VERANSTALTUNGSORDNUNG
VOLLSTÄNDIGE VERANSTALTUNGSORDNUNG
VPS Zwickau GmbH · Herschelstraße 29 · 08060 Zwickau
Veranstaltungsordnung
Mit dem Betreten des Veranstaltungsbereichs erkennen Besucherinnen und Besucher diese Ordnung sowie die ergänzenden Hinweise des jeweiligen Events an. Ziel ist ein sicheres, familienfreundliches und respektvolles Miteinander bei Fahrzeugausstellung, Showprogramm und Partybetrieb.
VORRANG Behördliche Anordnungen, der genehmigte Lageplan sowie Weisungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstaltungsleitung und Sicherheitsdienst gehen im Ereignisfall vor.
1. Geltungsbereich und Hausrecht
- Die Veranstaltungsordnung gilt auf dem gesamten gekennzeichneten Veranstaltungsgelände einschließlich Einlass-, Show-, Ausstellungs-, Gastronomie-, Sanitär-, Park- und Abstrombereichen.
- Das Hausrecht üben die VPS Zwickau GmbH, die Veranstaltungsleitung und die von ihr beauftragten Sicherheits- und Ordnungskräfte aus.
- Den Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt besonders bei Einlassstopp, Programmunterbrechung, Wetterlage, Teilräumung oder Veranstaltungsabbruch.
2. Zutritt, Einlass und Kontrollen
- Der Zutritt ist ausschließlich über die ausgewiesenen Eingänge zulässig und kann bei Erreichen der sicheren Kapazität vorübergehend oder dauerhaft gestoppt werden.
- Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse dürfen mit Zustimmung der betroffenen Person kontrolliert werden. Wer eine erforderliche Kontrolle ablehnt, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
- Eine routinemäßige körperliche Durchsuchung findet nicht statt. Anlassbezogene Alters- und Ausweiskontrollen bleiben unberührt.
- Erkennbar stark alkoholisierte, aggressive, gewaltbereite oder die Sicherheit gefährdende Personen können zurückgewiesen oder vom Gelände begleitet werden.
3. Respektvolles Verhalten
- Gewalt, Bedrohungen, Belästigungen, sexualisierte Übergriffe, Mobbing sowie rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche oder andere menschenverachtende Äußerungen und Symbole werden nicht toleriert.
- Das Werfen von Gegenständen, gefährliches Drängeln, Klettern auf Aufbauten oder Absperrungen sowie jede mutwillige Gefährdung anderer Personen sind untersagt.
- Eigentum von Ausstellern, Künstlern und anderen Gästen ist zu respektieren. Fahrzeuge, Motorräder, Exponate, Rampen und Technik dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis berührt oder betreten werden.
4. Verbotene Gegenstände
- Waffen jeder Art, Messer, Munition, waffenähnliche Gegenstände sowie Gegenstände, die als Schlag-, Stoß-, Stich- oder Wurfwaffe eingesetzt werden können.
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Bengalos, Rauchkörper, explosive Stoffe, offene Flammen, nicht genehmigte Brennstoffe, Gasflaschen und sonstige Druckgasbehälter.
- Glasbehälter, zerbrechliche Behältnisse, Laserpointer sowie sonstige Gegenstände, die nach Art, Zustand oder geplanter Verwendung Menschen oder Sachen gefährden können.
- Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters.
- Gegenstände können am Einlass zurückgewiesen werden. Eine Aufbewahrung durch den Veranstalter wird nicht geschuldet; bei illegalen Gegenständen kann die Polizei verständigt werden.
5. Speisen, Getränke, Alkohol und Rauschmittel
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind nach vorheriger Prüfung erforderliche Lebensmittel aus medizinischen Gründen, Babynahrung und vergleichbare zwingende Bedarfe.
- Im gesamten Veranstaltungsbereich gilt Glasverbot. Getränke werden ausschließlich in geeigneten bruchsicheren Gebinden ausgegeben.
- Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke richten sich nach dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt grundsätzlich ab 16 Jahren, Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke ausschließlich ab 18 Jahren.
- Alkohol darf nicht an Minderjährige weitergegeben werden. An erkennbar stark alkoholisierte Personen erfolgt keine weitere Abgabe.
- Illegale Drogen sowie das Mitführen, Konsumieren oder Weitergeben von Cannabis sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Verstöße können zum Ausschluss und zur Verständigung der Polizei führen.
- Rauchen, Vaping und E‑Zigaretten sind nur in zulässigen beziehungsweise ausgewiesenen Bereichen gestattet; für Minderjährige gelten die gesetzlichen Verbote.
6. Kinder und Jugendliche
- Eltern und Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht. Kinder dürfen sich insbesondere an Showflächen, Fahrzeugrouten, Bühne und Technikbereichen nicht unbeaufsichtigt aufhalten.
- Für den öffentlichen Tanz- und Partybetrieb gilt: Unter 16-Jährige nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person; 16- und 17-Jährige ohne eine solche Begleitung längstens bis 24:00 Uhr.
- Erziehungsbeauftragte Personen müssen volljährig sein, ihre Beauftragung glaubhaft nachweisen, einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen und die Betreuung tatsächlich wahrnehmen.
- Zum Schutz des Gehörs wird insbesondere für Kinder ein geeigneter Gehörschutz dringend empfohlen. Die jeweils ausgewiesenen Sicherheitsabstände zu Bühne und Shows sind einzuhalten.
7. Fahrzeuge, Ausstellungsbereiche und Shows
- Auf das Veranstaltungsgelände dürfen nur angemeldete oder ausdrücklich freigegebene Ausstellungs-, Show-, Liefer- und Einsatzfahrzeuge einfahren.
- Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit, höchstens 10 km/h. Jede Fahrzeugbewegung erfolgt einzeln, auf freigegebener Route und nach Weisung der Einweiser.
- Abgestellte Fahrzeuge: Motor aus, Parkstellung beziehungsweise Gang eingelegt und Feststellbremse betätigt. Burnouts, Donuts, Drifts, Probefahrten, unnötige Motorläufe und vermeidbares Hochdrehen sind untersagt.
- Betanken, Umfüllen von Kraftstoffen, Batterieladen sowie Reparaturen mit Brand-, Funken- oder Leckagerisiko sind im Publikumsbereich verboten.
- Showflächen, Rampen, Fahrkorridore, Bühne, Backstage und technische Betriebsbereiche sind Sperrbereiche. Absperrungen dürfen nicht verschoben, überstiegen, unterquert oder als Sitzgelegenheit genutzt werden.
- Shows dürfen nur aus den freigegebenen Zuschauerbereichen verfolgt werden. Den Anweisungen der Showleitung und des Sicherheitsdienstes ist sofort Folge zu leisten.
8. Rettungswege, Notfälle und Wetter
- Rettungswege, Ausgänge, Feuerwehrzufahrten, Sanitätsbereiche und Bewegungsflächen für Einsatzkräfte sind jederzeit vollständig freizuhalten.
- Bei Unfall, medizinischem Notfall, Feuer, Rauch, Gewalt oder einer sonstigen Gefahr ist sofort das nächstgelegene Personal zu informieren. In akuter Gefahr gilt 112 beziehungsweise 110.
- Sicherheitsdurchsagen und Anweisungen sind ruhig und unverzüglich zu befolgen. Bei einer Räumung sind die geöffneten, sicheren Ausgänge zu nutzen; niemand darf wegen persönlicher Gegenstände zurückgehen.
- Bei Gewitter, Sturm, Starkregen oder anderer Gefahrenlage können Shows und Programm unterbrochen, Bereiche gesperrt oder die Veranstaltung beendet werden. Zelte, Bühnen, Pagoden und offene Aufbauten sind kein sicherer Gewitterschutz.
- Menschen mit Behinderung, Kinder und andere hilfsbedürftige Personen werden unterstützt. Bitte sprechen Sie das Sicherheits- oder Veranstaltungspersonal frühzeitig an.
9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Auf der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter sowie beauftragte Medienpartner entstehen. Informationen zur Datenverarbeitung werden am Eingang und über die Datenschutzhinweise des Veranstalters bereitgestellt.
- Wer nicht im Mittelpunkt einer Aufnahme stehen möchte, wendet sich bitte unmittelbar an das gekennzeichnete Foto-/Videoteam oder den Veranstalter. Besondere Rücksicht gilt Kindern und Jugendlichen.
- Private Aufnahmen sind nur zulässig, soweit Rechte und Privatsphäre anderer gewahrt werden. Gewerbliche Aufnahmen, Livestreams, Presseproduktionen und Aufnahmen in Backstage-, Sicherheits- oder Technikbereichen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
10. Tiere, Sauberkeit und Rücksichtnahme
- Aufgrund von Lärm, Menschenmengen, Fahrzeugen und Shows sollen Tiere nicht mitgebracht werden. Der Veranstalter kann den Zutritt mit Tieren aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen verweigern; anerkannte Assistenzhunde sind ausgenommen.
- Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter. Toiletten, Sanitäranlagen, Grünflächen und Nachbarbereiche sind sauber zu halten.
- Das Beschädigen oder Verunreinigen von Gelände, Aufbauten, Fahrzeugen und Einrichtungen ist untersagt. Verursachte Schäden können geltend gemacht werden.
11. Werbung, Verkauf und Sammlungen
- Verkauf, Werbung, Flyerverteilung, Promotion, politische Kundgebungen sowie Geld- oder Unterschriftensammlungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
- Genehmigte Aussteller, Händler, Sponsoren und gemeinnützige Partner handeln innerhalb ihrer zugewiesenen Flächen und der vereinbarten Teilnahmebedingungen.
12. Ausschluss, Haftung und Schlussbestimmungen
- Bei Verstößen können Personen verwarnt, vom Zutritt ausgeschlossen oder vom Gelände verwiesen werden. Bei Straftaten oder Gefahren kann die Polizei hinzugezogen werden.
- Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Garderobe und unbeaufsichtigtes Eigentum wird keine Verwahrung übernommen. Die Haftung des Veranstalters richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Aussteller, Händler, Künstler, Helfer und sonstige Mitwirkende gelten zusätzlich ihre Verträge, Einweisungen und veranstaltungsbezogenen Sicherheitsvorgaben.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Maßgeblich ist die am Veranstaltungstag veröffentlichte Fassung.
DANKE Mit Rücksicht, Aufmerksamkeit und dem Befolgen der Sicherheitsregeln tragen alle dazu bei, dass Steel & Wheels für Besucher, Familien, Aussteller, Künstler und Einsatzkräfte sicher bleibt.
Stand: August 2026
VPS Zwickau GmbH
Veranstalter des Steel & Wheels Festivals