TEILNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme als Händler, Aussteller oder Partner am Steel & Wheels Festival 2026 in Zwickau (im Folgenden "Veranstaltung" genannt).
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen als verbindlich an.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Website.
- Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden.
- Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter zustande.
§ 3 Standgebühren und Zahlungsbedingungen
- Die Standgebühren richten sich nach der gebuchten Fläche und Kategorie.
- Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
- Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter den Standplatz anderweitig vergeben.
- Zusätzliche Leistungen (Strom, Wasser) werden gesondert berechnet.
§ 4 Standzuteilung
- Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.
- Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
- Der zugeteilte Standplatz darf nicht ohne Genehmigung getauscht oder untervermietet werden.
§ 5 Auf- und Abbau
- Die Aufbauzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben und sind einzuhalten.
- Der Abbau darf erst nach offiziellem Ende der Veranstaltung erfolgen.
- Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten besetzt sein.
- Nach Abbau ist der Standplatz im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.
§ 6 Sicherheitsbestimmungen
- Alle geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
- Feuerlöscher müssen am Stand verfügbar sein.
- Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
§ 7 Versicherung und Haftung
- Jeder Teilnehmer muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste.
- Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Die Bewachung des Standes obliegt dem Teilnehmer.
§ 8 Stornierung
- Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltung: 50% der Standgebühr
- Bei Stornierung bis 1 Monat vor Veranstaltung: 75% der Standgebühr
- Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen: 100% der Standgebühr
§ 9 Höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Verschiebung der Veranstaltung durch höhere Gewalt (Pandemie, Unwetter, behördliche Anordnung) werden gezahlte Gebühren anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung .
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Zwickau.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Dezember 2024
VPS Zwickau GmbH
Veranstalter des Steel & Wheels Festivals