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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

FÜR HÄNDLER & AUSSTELLER

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme als Händler, Aussteller oder Partner am Steel & Wheels Festival 2026 in Zwickau (im Folgenden "Veranstaltung" genannt).

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen als verbindlich an.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Website.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

§ 3 Standgebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Die Standgebühren richten sich nach der gebuchten Fläche und Kategorie.
  2. Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
  3. Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter den Standplatz anderweitig vergeben.
  4. Zusätzliche Leistungen (Strom, Wasser) werden gesondert berechnet.

§ 4 Standzuteilung

  1. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.
  2. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
  3. Der zugeteilte Standplatz darf nicht ohne Genehmigung getauscht oder untervermietet werden.

§ 5 Auf- und Abbau

  1. Die Aufbauzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben und sind einzuhalten.
  2. Der Abbau darf erst nach offiziellem Ende der Veranstaltung erfolgen.
  3. Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten besetzt sein.
  4. Nach Abbau ist der Standplatz im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.

§ 6 Sicherheitsbestimmungen

  1. Alle geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
  2. Feuerlöscher müssen am Stand verfügbar sein.
  3. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
  4. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

§ 7 Versicherung und Haftung

  1. Jeder Teilnehmer muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste.
  3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Die Bewachung des Standes obliegt dem Teilnehmer.

§ 8 Stornierung

  1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltung: 50% der Standgebühr
  3. Bei Stornierung bis 1 Monat vor Veranstaltung: 75% der Standgebühr
  4. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen: 100% der Standgebühr

§ 9 Höhere Gewalt

Bei Ausfall oder Verschiebung der Veranstaltung durch höhere Gewalt (Pandemie, Unwetter, behördliche Anordnung) werden gezahlte Gebühren anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung .

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Zwickau.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Dezember 2024
VPS Zwickau GmbH
Veranstalter des Steel & Wheels Festivals